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Informationen zur Hauptversammlung – Tagesordnungspunkt 2

Wie bereits in der Tagesordnung zur Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 2 aufgeführt, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat die Auflösung der MW-Mosel-Weinberg AG vor. Hintergrund hierfür ist die wirtschaftliche Entwicklung im Zusammenhang mit dem Weinberg in Zell.

Zu diesem Tagesordnungspunkt ist der Gesellschaft ein Gegenantrag des Aktionärs Herrn Ott gemäß § 126 AktG zugegangen.

Nachfolgend machen wir den Gegenantrag einschließlich seiner Begründung zugänglich. Die Veröffentlichung erfolgt zur Information der Aktionärinnen und Aktionäre. Die Verwaltung macht sich den Inhalt des Gegenantrags nicht zu eigen.

Formeller Gegenantrag des Aktionärs Alexander Ott:

Der Beschlussvorschlag des Vorstandes und des Aufsichtsrates auf Auflösung der Gesellschaft wird abgelehnt. Stattdessen wird beantragt, die Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt zur ordnungsgemäßen Prüfung um mindestens einen Monat nach hinten zu verlegen.

Dem Vorstand wird aufgegeben, mir sowie allen anderen Aktionären die vollständigen Berichte des Vorstandes (inklusive der detaillierten zahlenmäßigen Liquidations- und Abwicklungsplanung), des Aufsichtsrates sowie die vollständigen Jahresabschlüsse inklusive Lageberichte der vergangenen fünf Geschäftsjahre (2021–2025) bis spätestens zum 03.07.2026 elektronisch zur Verfügung zu stellen [AG02, AG03]. Die vertagte Hauptversammlung zur Beschlussfassung über eine etwaige Auflösung darf frühestens vier Wochen nach dem tatsächlichen Zeitpunkt dieser vollständigen Bereitstellung stattfinden.

Begründung:
Die Verwaltung verweigert den Aktionären bisher die Einsicht in die entscheidungsrelevanten Berichte und verweist pauschal auf eine nicht nachweisbare Unwirtschaftlichkeit einzelner Flächen. Der vorliegende Jahresabschluss 2025 zeigt lediglich einen minimalen Umsatz von 2.150,96 EUR bei rund 3.000 EUR Verwaltungskosten – aus dem Jahresabschluss ergibt sich für mich nicht ohne Weiteres, dass die behauptete Unwirtschaftlichkeit primär auf den Weinbergsflächen selbst beruht. Um den behaupteten wirtschaftlichen Niedergang sachgemäß beurteilen zu können, ist die Offenlegung der historischen Daten der letzten fünf Jahre zwingend für alle Aktionäre erforderlich. Eine willkürliche, kurzfristige Vertagung um wenige Tage würde den Informationsanspruch der Aktionäre ins Leere laufen lassen. Nur durch eine zeitliche Verlegung um mindestens einen Monat, gekoppelt mit einer verbindlichen Vorlagefrist für den Vorstand bis zum 03.07.2026 und einer anschließenden vierwöchigen Prüffrist, wird die notwendige Transparenz geschaffen. So erhalten die Aktionäre die faire Chance, tragfähige Fortführungskonzepte (wie Verpachtungen oder Kooperationen) einzubringen, um diese geschichtsträchtigen Lagen (u. a. Kapertchen, Zell, Filzen) zu erhalten.


Stellungnahme zum Gegenantrag:

Die Verwaltung hält an ihrem Beschlussvorschlag zur Auflösung der Gesellschaft fest.

Nach Prüfung des Gegenantrags sehen Vorstand und Aufsichtsrat keine Veranlassung, die Hauptversammlung zu verschieben. Damit erklärte sich Herr Ott auch in einem Telefonat mit Herrn Schmitt einverstanden.

Die Aktionärinnen und Aktionäre haben in der Hauptversammlung die Möglichkeit, Fragen zu stellen und ihre Einschätzung zu den Tagesordnungspunkten einzubringen.

Die Begründung des Gegenantrags berücksichtigt aus Sicht der Verwaltung nicht ausreichend, dass die MW-Mosel-Weinberg AG den Weinberg nicht selbst bewirtschaftet. Der Weinberg ist verpachtet, die laufenden Kosten der Bewirtschaftung fallen daher nicht unmittelbar bei der AG an. Aus dem Jahresabschluss der AG allein lässt sich die wirtschaftliche Situation des Weinbergs daher nicht vollständig ableiten.

Die der Gesellschaft vorliegenden und zur Verfügung stellbaren Unterlagen werden nachfolgend bereitgestellt. Eine detaillierte zahlenmäßige Liquidations- und Abwicklungsplanung kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht verlässlich vorgelegt werden, da diese von Faktoren abhängt, die erst im weiteren Verlauf, insbesondere im Zusammenhang mit einer möglichen Verwertung des Gesellschaftsvermögens, feststehen.

 

Alle verfügbaren Dokumente können Sie hier einsehen:

https://www.dropbox.com/scl/fo/kz48jdfxwgn4q3m0hx3h6/ANzZwuza9kRRB7gDB0c0dFU?rlkey=wvi8makdll0rgf0i7ceym3d4j&st=zyvb0jga&dl=0